Corona Regeln

 
Liebe Tennisspieler/innen,
 
ab dem 1. März 2023 entfallen fast sämtliche vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen:
  • Keine Test- oder Maskenpflicht mehr für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen
  • Keine Maskenpflicht mehr für Beschäftigte in Arztpraxen
  • Positiv getestete Personen können vulnerable Einrichtungen betreten oder positiv dort arbeiten

Was bleibt, ist eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen bis zum 7. April. Das ergebe sich aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz, gibt das Gesundheitsministerium bekannt.